16 Jan Fachbetrieb nach WHG
Gemäß den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie der neuen AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen) dürfen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Tankstellen, Betankungs- und Abfüllplätze, Umschlagplätze, Abscheider etc.) nur von qualifizierten Fachbüros geplant werden. Entsprechendes gilt ebenso für die Erstellung und Unterhaltung dieser Anlagen.
Die Voraussetzung für eine Zulassung zum Fachbetrieb nach WHG ist u.a. das Vorhandensein der erforderlichen Geräte und Ausrüstungsteile sowie von sachkundigem Personal im Unternehmen, welches die Einhaltung der Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes gewährleistet.
Die Nelle INGENIEURE GmbH & Co. KG hat im Rahmen des selbst vorgegebenen Qualifizierungsprogramms mit der Qualifizierung die entsprechende Planungsvoraussetzung und Rechtssicherheit geschaffen.