22 Apr Wir bieten ab sofort Spielplatzprüfungen gem. DIN EN 1176 an!
Eltern erwarten, dass ihre Kinder auf Spielplätzen sicher spielen können. Daher sieht die DIN EN 1176 regelmäßige Prüfungen vor.
In erster Linie sollen dadurch Unfälle auf Spielplätzen vermieden werden, die zu schwerwiegenden Schäden führen. Hierzu zählen unter anderem dauerhafte Behinderungen durch Unfälle oder im schlimmsten Fall der Tod eines Kindes.
Die Betreiber von Spielplätzen, in der Regel Kommunen, Wohnungsgesellschaften, Hoteliers, Restaurantbetreiber, etc. haften nach § 823 Abs. 1 BGB, der sog. Verkehrssicherungspflicht. Die entsprechende DIN Vorschrift stellt eine Handlungsgrundlage für den sicheren Betrieb eines Spielplatzes dar.
Die visuelle Inspektion sowie die operative Inspektion werden häufig durch eigenes Wartungspersonal durchgeführt. Um die jährliche Hauptinspektion durchzuführen ist ein entsprechender Sachkundenachweis erforderlich.
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern bei der Prüfung Ihrer Spielplätze mit unserem zertifizierten Mitarbeiter.